Auch Demenzkranke sind prinzipiell schadensersatzpflichtig
Demenzkranke und deren Angehörige fragen sich, ob eine Demenz als Erkrankung nicht eine Deliktunfähigkeit begründet. Die Antwort lautet: Es kommt drauf an. Eine pauschale Regelung gibt es nicht, daher muss in jedem Einzelfall eine individuelle Einschätzung erfolgen. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt daher dringend, nicht auf eine Haftpflichtversicherung zu verzichten. Sie greift nicht nur, wenn die Deliktfähigkeit gegeben ist, sondern unterstützt versicherte Demenzkranke auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche – unter anderem mit Übernahme der Kosten für Gutachten und einen eventuellen Gerichtsprozess. Eine private Haftpflichtversicherung kostet nur wenige Euro im Monat.