Die Schule geht los! Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten
Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“ und Eltern fragen sich jetzt, ob eine Unfallversicherung notwendig ist. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.
Die gesetzliche Unfallversicherung steht nur dann für körperliche Versehrtheit ein, wenn und soweit ein Unfall direkt auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände passiert ist. Hier kommt es auch immer wieder zu (oft langwierigem) Streit, ob der Unfall überhaupt der Schule zuzurechnen ist. Ist es das nämlich nicht, braucht die gesetzliche Unfallversicherung auch nicht zu bezahlen.
Kinder haben keine weiteren staatlichen Ansprüche, wenn die Unfallversicherung nichts zahlt!
Eine private Unfallversicherung schafft Abhilfe. Hier sind 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche versichert. Unter der Rubrik UNFALLVERSICHERUNG lesen Sie mehr!