Basisrente: Fördergrenzen ab 2015 gestiegen
Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, wird ab Januar 2015 deutlich attraktiver. Der bisherige Förderrahmen lag bei 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten und war seit Einführung der Basisrente im Jahr 2005 unverändert. Ab 2015 werden die Fördergrenzen aufgestockt und außerdem dynamisiert.
Größere steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Es ist vorgesehen, dass der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung künftig dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt wird. Dieser Gesetzesänderung hat der Bundesrat noch im Dezember zugestimmt. Als Altersvorsorgeaufwand von der Steuer absetzbar gilt künftig der – jährlich angepasste – Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Obergrenze.
Dynamisierung fördert Attraktivität
Durch die nun eingeführte Dynamisierung der steuerlichen Förderung stärkt der Gesetzgeber die Attraktivität der Basisrente nachhaltig. Künftig können Bürger mit steigendem Einkommen ihre Beiträge zur geförderten Altersvorsorge besser an ihre Situation anpassen und Rentenlücken im Alter mit staatlicher Unterstützung stärker schließen.
Für 2015 können maximal 22.172 Euro als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden, bei Verheirateten 44.344 Euro. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 89.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Von diesem Höchstbetrag sind die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen. Der verbleibende Teil kann monatlich oder durch Einmalbeitrag in eine Rürup-Rente gezahlt werden.
Auch für die Rentenphase wurde eine Verbesserung beschlossen: Ab 2015 können wie bereits bei der Riester-Rente auch bei der Basisrente zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden. Ferner wird die bei der Basisrente bisher schon mögliche Einmalabfindung von Kleinbetragsrenten gesetzlich klar geregelt.
Förderung durch steuerliche Anerkennung
Der Staat fördert die Basisrente ausschließlich über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung in Ansatz gebracht werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht.
80 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben in 2015 abzugsfähig
Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Für 2015 werden vom Fiskus 80 Prozent der Beiträge für Basisrenten als Sonderausgaben anerkannt. Bisher war das Beitragsvolumen gedeckelt und lag bei 20.000 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 40.000 Euro. Ab sofort gelten dann die neuen Fördergrenzen, die an die Einkommensentwicklung gekoppelt sind.
Für die Details zur Basisrente, den skizzierten Verbesserungen und welche Förderung Sie persönlich nutzen können, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Die oben stehende Information ist keine und ersetzt auch keine steuerliche Beratung.