Helmpflicht – Radfahrer aufgepasst
Radfahrer können aufatmen – es gibt weiterhin keine verbindliche Helmpflicht. Sie müssen also weiterhin nicht zwingend Helm tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juni 2014 entschieden.
Wer als Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat weiterhin vollen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dennoch erklärten die Bundesrichter am Rande, dass das immer in Abhängigkeit des allgemeinen Verkehrsbewusstseins zu beurteilen ist.
Übersetzt heißt das: Wenn eines Tages eine Mehrheit der Radfahrer einen Helm trägt, könnte sich die aktuelle Rechtsauffassung wieder ändern und eine Helmpflicht durch die Hintertür Wirklichkeit werden. Besonders Acht geben müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch Radsportler. Deren potenzielle Mitschuld wurde zwar nicht verhandelt, allerdings lassen die Formulierungen der Richter vermuten, dass aufgrund des größeren Gefährdungspotenzials und der hohen Verbreitung von Helmen bei Radsportlern ein Mitverschulden ohne Helm gegeben ist. Ein solcher Fall ist bislang aber noch nicht verhandelt. Radfahrer, die trotz Haftpflichtversicherung auf Nummer sicher gehen wollen, tragen einen Helm. (Quelle CASMOS Media GmbH)