Mit der Direktversicherung zu einer guten Rente
In vielen deutschen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung längst mehr als nur eine Selbstverständlichkeit und die Direktversicherung das Mittel der 1. Wahl. Die Sorge der Mitarbeiter um die Rente wird aktiv genutzt, hier effektiv zu unterstützen und um als engagierter Arbeitgeber gute Fachkräfte zu binden und neue zu finden. Ein klarer Wettbewerbsvorteil!
Dennoch gibt es noch immer eine beträchtliche Zahl, meist kleinere Betriebe, in denen das Thema „Betriebsrente“ keineswegs so präsent ist. Und die Bedenken, sich noch mehr Verwaltungsarbeit aufzuladen, tut ein Übriges. Für die Angestellten gerade in den kleinen Betrieben ist dies von sehr großem Nachteil, denn: War die betriebliche Altersversorgung bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, ist sie seither für jeden Arbeitnehmer möglich. Diese können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzlich fixierte Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung und bietet lukrative Chance für die Zukunft. Aber wer möchte schon seinen Chef direkt auf dieses Recht ansprechen? Hier sehen viele Arbeitnehmer eine richtige Hürde – trotz der großen Sorge, ob die Rente später mal reichen wird.
Staatliche Vorteile – die Rente für die Hälfte
Im Rahmen einer Entgeltumwandlung werden monatliche Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen, sodass sich Einspareffekte bei Einkommensteuern und Sozialabgaben ergeben. Der Effekt ist so groß, dass -je nach Steuerklasse- etwa nur die Hälfte netto aufgewendet werden muß, also jeder Euro zählt doppelt! Arbeitnehmer können aktuell bis zu 242 Euro im Monat, also 2.904 Euro im Jahr (West) steuer- und abgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Im Osten liegt die Grenze bei 208 Euro im Monat (2.496 Euro aufs Jahr). In Abhängigkeit von der Form der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsfonds) können weitere 1.800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig umgewandelt werden.
Fünf mögliche Wege
Dies lohnt sich meist ebenfalls, da der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an. Arbeitgeber haben generell die Möglichkeit die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter über fünf verschiedene, so genannte Durchführungswege auszugestalten. Davon ist die Direktversicherung die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, wie etwa dem jeweiligen Tarifvertrag oder der Betriebsgröße ab- hängen. Viele kleinere Unternehmen beschränken sich dabei meist auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.
Die beliebteste Variante
Die Direktversicherung ist bereits seit langem die beliesteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Rentenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Direktversicherungen unterliegen der strengen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Beiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien angelegt werden. Nur bei fondsgebundenen Direktversicherungen können höhere Aktienquoten erreicht werden.
Apropos Direktversicherung: Dieser Begriff ist entstanden, weil der monatliche Beitrag direkt vom Brutto abgezogen und in den Vertrag einbezahlt wird – nicht zu verwechseln mit Online-Angeboten aller Art, die ebenfalls als Direktversicherung bezeichnet werden, weil sie direkt und ohne weitere Beratung abgeschlossen werden können.
(Quelle CASMOS Media GmbH)