Rentenerhöhung ab 1. Juli 2015
Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat die vom Bundeskabinett im April vorgeschlagene Rentenerhöhung für das Jahr 2015 beschlossen. Zum 1. Juli 2015 können sich die deutschen Rentner über eine kräftige Rentenerhöhung von 2,5% in den neuen und 2,1% in den alten Bundesländern freuen. Mit dieser satten Erhöhung nehmen nun auch die gut 20 Millionen Rentner an der positiven Wirtschaftsentwicklung teil. Die Rentenerhöhung folgt den Lohnerhöhungen und damit dem positiven Trend. Die Lohnsteigerungen betrugen statistisch im letzten Jahr 2,08 Prozent in den alten und 2,5 Prozent in den neuen Ländern.
Bei einer Rente von bisher 1.000€ macht diese Erhöhung also 21 bzw. 25€ pro Monat aus. Allerdings müssen hiervon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden und ggf. Steuern.
Die Sozialverbände warnen trotz der erfreulichen Rentenerhöhung in diesem Jahr, dass den Rentnerinnen und Rentnern längerfristig wieder geringere Anpassungen bevorstehen und fordern eine Politik, die das weitere Absenken des Rentenniveaus stoppt. Als Rentenniveau wird das Verhältnis vom Renten- zum Arbeitseinkommen bezeichnet. Politisches festgelegt soll das Rentenniveau bis 2030 nicht unter 43 Prozent fallen. Es liegt allerdings jetzt bereits unter 50 Prozent.
Länder fordern baldige Umsetzung einheitlicher Rentenwerte für Gesamtdeutschland
Interessant ist, dass der Bundesrat mit diesem Beschluß zur Rentenerhöhung auch die Forderung an die Bundesregierung erneuert hat, zeitnah und nicht erst 2016 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechende Lösungsvorschläge zu einheitlichen Rentenwerten in alten und neuen Ländern erarbeiten soll.