Sturm „Niklas“ und die Schäden

1.04.2015

Mit Böen von über 150 Stundenkilometern ist “Niklas” in den vergangenen Stunden über Deutschland gezogen. Der bislang schwerste Sturm des Jahres deckte Dächer ab, knickte Bäume um und riss Gerüste mit sich. Die Höhe der Schäden ist derzeit noch nicht zu beziffern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät dazu, nach dem Sturm Dächer und Bäume zu kontrollieren und etwaige Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer zu melden.

Dächer und Bäume kontrollieren

Hausbesitzer sollten nach einem Sturm besonders dem Dach ihre Aufmerksamkeit schenken. Ist es beschädigt, verliert es oft nicht nur seine Schutzwirkung gegen Nässe und Kälte. Es kann auch “greifbarer” für Stürme werden, so dass starke Beschädigungen oder der Verlust des Daches die Stabilität des gesamten Bauwerks schwächen oder sogar vollständig zerstören können. Betroffene sollten nach einem Sturm das Dach überprüfen und auf folgendes achten:

  • fehlende oder beschädigte Dachziegel oder -platten und Verankerungen
  • beschädigte oder abgerissene Teile und Risse in der Dachhaut
  • unregelmäßige Kiesschüttung bei Flachdächern
  • abgerissene oder verbogene Dachrinnen und Regenfallrohre oder lose Schneefanggitter
  • Schäden an Schornsteinköpfen, -abdeckungen und -einfassungen
  • schadhafte Befestigungen der Antennenanlagen oder aus der Verankerung gerissene Blitzableiter
  • instabile Befestigungen von Solarmodulen
  • Auch die Bäume im Garten sollten auf Schäden, etwa auf abgeknickte Äste untersucht werden. Wer selbst den Zustand nicht beurteilen kann, sollte einen Fachmann hinzuziehen.
  • Nicht nur das Wohnhaus, sondern auch die Garage, ein Ferienhaus oder im Freien stehende Autos könnten vom Sturm beschädigt sein und sollten umgehend auf etwaige Schäden kontrolliert werden

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Versicherte sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dichten Sie zerstörte Fenster provisorisch ab, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Auch sollten herumliegende Teile, wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen, weggeräumt werden. Aber: Vermeiden Sie dabei riskante Rettungsversuche, um sich oder Andere nicht zu gefährden.
  • Für eine zügige Regulierung sollten die Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Mieter sollten sich im Schadenfall unverzüglich an ihren Vermieter wenden. Bevor der Versicherer Schadenersatz leisten kann, müssen Sie eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen. Deshalb: Fotografieren Sie Ihre Einrichtung regelmäßig und heben Sie die Kaufbelege der wichtigsten Anschaffungen sorgfältig auf.
    (Quelle: http://www.gdv.de/2015/04/was-nach-sturm-niklas-zu-tun-ist/)

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