Sturmschäden: Wer zahlt?
Das noch junge Jahr 2015 brachte bereits im Januar vielerorts Sturm- und Orkanböen sowie jede Menge Regen und Sturmschäden. Dabei hat sich wieder einmal gezeigt: Der richtige Versicherungsschutz kann im Fall des Falles entscheidend sein. Zumal der Winter noch längst nicht vorbei ist. Zwar blieben die ganz großen Schadensereignisse aus, doch was ein einziger Wintersturm anrichten kann, zeigt ein Blick auf das Jahr 2007. Damals hatte der schwere Wintersturm Kyrill für die Sachversicherer einen Schadensaufwand von fast 2,1 Mrd. Euro ausgelöst – so viel wie im ganzen vergangenen Jahr 2014 im Bereich Naturgefahren gezahlt wurden. Dennoch zählt das vergangene Jahr zu den fünf folgenschwersten Sturm- und Hageljahren seit 1998. Schuld daran ist unter anderem das Sturmtief Ela im vergangenen Juni. Für die dabei entstandenen 250.000 Schäden mussten die Sachversicherer rund 400 Mio. Euro zahlen.
Generell gilt: Schäden am Gebäude, die zum Beispiel durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Doch auch in der Wohnung selbst entstehen schnell Schäden. Sturmschäden werden hier von der Hausratversicherung ersetzt. Folgeschäden, die beispielsweise nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, sind ebenfalls mitversichert.
Eine Glasversicherung, die oft als Zusatz zu einer Hausratversicherung angeboten wird, ersetzt ohne Rücksicht auf die Schadenursache die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern einschließlich der Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung. Im Schadensfall sollte sich der Versicherte rasch mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und die Regulierung besprechen. Dazu ist eine Dokumentation der Schäden, etwa durch Fotoaufnahmen, notwendig. (Quelle CASMOS Media GmbH)