Unfall – auch ohne Polizeiprotokoll
Typisch Unfall – plötzlich und unerwartet ist es passiert. Und auch ein kleiner Blechschaden bringt alles durcheinander. Wie schön wäre es da, wenn man die Polizei, unseren Freund und Helfer, entlasten und gleichzeitig bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden die eigenen Nerven schonen könnte.
Dies ist möglich, da es nicht immer zwingend erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Schließlich ist bei Kfz-Versicherungen für die Schadenregulierung eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend, wenn der Unfallschaden bei wenigen hundert Euro liegt. Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Schnelle Hilfe gibt´s hier beim Zentralruf der Autoversicherer: unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 wird die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermittelt. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300.
Bei aller Aufregung sollte man aber niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben. (Quelle CASMOS Media GmbH)